Eigenmittel beim Hauskauf: die 20 %, die harten 10 % und deine Pensionskasse

Ohne 20 % Eigenmittel keine Hypothek. Aber woher die 20 % kommen dürfen, ist geregelt, und die Pensionskasse ist dabei mächtiger und heikler, als viele denken.
Die Grundregel: 20 % des Kaufpreises
Banken finanzieren höchstens 80 % des Kaufpreises beziehungsweise des Bankwerts, wenn dieser tiefer liegt. Den Rest bringst du als Eigenmittel mit. Bei einer Million Kaufpreis sind das mindestens CHF 200'000, plus Kaufnebenkosten, die du zusätzlich aus dem Ersparten zahlst.
Die harte Hälfte: 10 % ohne Pensionskasse
Mindestens 10 % des Kaufpreises müssen aus Mitteln stammen, die nicht aus der zweiten Säule kommen. Hart zählen: Kontoguthaben, Wertschriften, Säule 3a, Schenkungen und Erbvorbezüge. Die Regel stammt aus den SBVg-Mindestanforderungen und gilt bei allen Banken.
Was die Pensionskasse beisteuern darf
- →Nur für selbstbewohntes Wohneigentum am Hauptwohnsitz, nicht für Ferienwohnungen oder Renditeobjekte.
- →Der Vorbezug beträgt mindestens CHF 20'000 und ist alle fünf Jahre möglich.
- →Ab Alter 50 ist der Betrag begrenzt (Freizügigkeitsleistung mit 50 oder die Hälfte des aktuellen Guthabens).
- →Der Vorbezug wird sofort besteuert, reduziert deine spätere Rente und muss bei einem Verkauf zurückbezahlt werden.
Rechne beide Varianten durch
Wie viel Pensionskasse dein Kauf verträgt und was mehr Eigenmittel an der Tragbarkeit ändern, siehst du am schnellsten im Tragbarkeitsrechner und im Maximalpreis-Rechner. Den Entscheid Vorbezug oder Verpfändung besprichst du am besten früh mit deiner Kasse und deiner Steuerbehörde: Die Antwort hängt von Steuersatz, Lücken in der Vorsorge und deinem Sicherheitsbedürfnis ab.
Häufige Fragen
Theorie gelesen, Objekt im Blick? Der Kauf-Check rechnet ein konkretes Inserat durch: Tragbarkeit, Nebenkosten, Risiken und die Fragen für die Besichtigung.
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Stand 6. August 2026. Richtwerte nach üblicher Schweizer Bankenpraxis und kantonalen Tarifen, keine Finanz- oder Rechtsberatung.