Huusfink Ratgeber

Eigenmittel beim Hauskauf: die 20 %, die harten 10 % und deine Pensionskasse

Eigenmittel beim Hauskauf: die 20 %, die harten 10 % und deine Pensionskasse

Ohne 20 % Eigenmittel keine Hypothek. Aber woher die 20 % kommen dürfen, ist geregelt, und die Pensionskasse ist dabei mächtiger und heikler, als viele denken.

Die Grundregel: 20 % des Kaufpreises

Banken finanzieren höchstens 80 % des Kaufpreises beziehungsweise des Bankwerts, wenn dieser tiefer liegt. Den Rest bringst du als Eigenmittel mit. Bei einer Million Kaufpreis sind das mindestens CHF 200'000, plus Kaufnebenkosten, die du zusätzlich aus dem Ersparten zahlst.

Die harte Hälfte: 10 % ohne Pensionskasse

Mindestens 10 % des Kaufpreises müssen aus Mitteln stammen, die nicht aus der zweiten Säule kommen. Hart zählen: Kontoguthaben, Wertschriften, Säule 3a, Schenkungen und Erbvorbezüge. Die Regel stammt aus den SBVg-Mindestanforderungen und gilt bei allen Banken.

Was die Pensionskasse beisteuern darf

Rechne beide Varianten durch

Wie viel Pensionskasse dein Kauf verträgt und was mehr Eigenmittel an der Tragbarkeit ändern, siehst du am schnellsten im Tragbarkeitsrechner und im Maximalpreis-Rechner. Den Entscheid Vorbezug oder Verpfändung besprichst du am besten früh mit deiner Kasse und deiner Steuerbehörde: Die Antwort hängt von Steuersatz, Lücken in der Vorsorge und deinem Sicherheitsbedürfnis ab.

Häufige Fragen

Theorie gelesen, Objekt im Blick? Der Kauf-Check rechnet ein konkretes Inserat durch: Tragbarkeit, Nebenkosten, Risiken und die Fragen für die Besichtigung.

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Stand 6. August 2026. Richtwerte nach üblicher Schweizer Bankenpraxis und kantonalen Tarifen, keine Finanz- oder Rechtsberatung.